Artikel 29-Gruppe bereitet Report zur Speicherung von Suchanfragen vor
Im April wird die Artikel 29-Gruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten einen Report zur Speicherung von Suchanfragen bei Suchmaschinen vorlegen. Dies berichtet die International Herald Tribune.
Nachdem die Gruppe Google im Mai vergangenen Jahres darauf hingewiesen hatte, dass die damals praktizierte Speicherung von Suchanfragen für einen Zeitraum von 2 Jahren europäisches Datenschutzrecht verletzen könnte, hatte Google begonnen, die Daten nach 18 Monaten zu anonymisieren. Andere Suchmaschinenanbieter zogen nach.
Peter Schaar, Vorsitzender der Gruppe, sagte, eine solch lange Speicherung sei hochproblematisch. Der Report wurde nach einem zweitägigen Arbeitstreffen in dieser Woche angekündigt. Konsens sei, dass die Anbieter Änderungen vornehmen müssen, der Report solle dies genauer ausführen, so Hans Tischler, Sprecher der Gruppe.