IITR Datenschutz Blog

Absehbare Probleme

30.06.2008

Via Kanzlei Hoenig wurde ich auf einen Bericht der taz aufmerksam und vermisse naheliegende Fragen. So liest man bei der taz:

Schon Donnerstag sollen die Sicherheitsbehörden des Freistaats neue Befugnisse zum heimlichen Zugriff auf private Computer bekommen. […] Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern zudem nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen.

Nehmen wir mal an, die müssen nicht unbedingt in Wohnungen einbrechen – etwa indem sie einen “Trojaner” via Mail einschleusen oder einen Laptop kurzzeitig greifen können. Zur Erinnerung: Hier handelt der Landesverfassungsschutz. Sind Probleme nicht absehbar, das (teilweise unwissentlich) Betroffene vorhanden sind, die (auch) in einem anderen Bundesland leben? Aufgrund von Proxies/VPN ist es jedenfalls nicht einfach, nur von einer IP auf einen Wohnort zu schließen.

Wie ist es denn, wenn da bei einem Bürger aus NRW durch den Landesverfassungsschutz Bayern “Daten verändert” werden und zeitgleich der Landesverfassungsschutz NRW am Rechner arbeitet? Spätestens seit der Peinlichkeit des gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens ist allgemein bekannt, das nicht immer die linke Hand weiß, was die rechte Hand tut – mit dem Schnellschuss und dem aggressiven Vorgehen der Bundesländer bei dem Thema sehe ich daher erhebliche Probleme für die Praxis.

Anmerkung: Wer sich für die Kompetenzverteilung interessiert, sieht in das jeweilige Landesverfassungsschutzgesetz. In NRW (Hippel Rehborn, 12b), findet man etwa im §2 LVsG NW die Abgrenzung.

Beitrag teilen:

6 Kommentare zu diesem Beitrag:

Simon Papper

Zitat: "...Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern zudem nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen."

Soso, verändern. Wie wollen die dann für die Echtheit der überwachten Daten garantieren, wenn die die Daten verändern dürfen? Gehen wir zur Veranschaulichung doch mal "offline". Wenn bei einer Wohnungsdurchsuchung mein gefundenes Abschlusszeugnis/Tagebuch verändert werden dürfte, was ist dann der Fund noch Wert, und was könnte man damit Beweisen?
Also muss ich mich schon fragen, was das soll, zumal ja kaum jemand nachvollziehen könnte, ob die Daten jetzt wirklich von mir sind, oder ob der Verfassungsschutz/Polizei mir die Daten untergeschoben/verändert hat. Ich Wette, dann ist mal wieder die Unschuldsvermutung umgedreht worden und ich muss Beweisen, das das nicht meine Daten sind. So gut wie unmöglich.
Darum plädiere ich für eine Reform des Strafrechtes. Schafft die Unschuldsvermutung ab! Jeder Bürger ist erstmal ganz offiziell Schuldig, bis er seine Unschuld den Strafverfolgungsbehörden Bewiesen hat. Dann brauchen wir auch die ganzen unsinnigen Änderungen und ausweitung von vielen Gesetzten auch nicht.
So - Zynismus off.

Malte S.

Wie schon bei Hoenig: Es wird wohl eine Menge Amtshilfegesuche geben - offiziell oder inoffiziell ist ja egal.

MaxB

Findet die Stellen jemand im Gesetzesentwurf?

Unter www.landtag.bayern.de gibt es die Entwürfe für Polizei und Verfassungsschutzgesetz (Drucksachen 15/9460 und 15/10313), aber das "Verändern und Löschen" kann ich nirgends entdecken...

MaxB

ok, habs selbst gefunden, im letzten Änderungsantrag der CSU-Abgeordneten steht das drin. Hab gehofft, das wäre ein Ente.

Simon Pape

Das mit dem Verändern findet sich im Zusatzartikel 34d der Drucksache 15/10948 (von Abgeordneten eingebracht) auf der Seite 2-3
Link:
http://livesrv.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006787.pdf

PZK

Danke für den direkten Veweis aufs PDF, muss ich mir merken!

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/chatbot-load.png https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/loading.gif