08 Juni
Data Act trifft Datenschutz: BfDI übernimmt neue Aufsichtsfunktion
Am 30. Mai 2026 ist das Datenverordnungs-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetz (DADG) in Kraft getreten. Wie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in ihrer aktuellen Pressemitteilung bekanntgegeben hat, schafft das Gesetz das nationale Durchführungsgerüst für den EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) – und verteilt die Aufsichtszuständigkeiten in Deutschland nun verbindlich. Die Verordnung selbst gilt zwar bereits seit dem 12. September 2025 unmittelbar...Zusammenfassung
Mit dem Inkrafttreten des DADG am 30. Mai 2026 steht das nationale Durchführungsgerüst für den EU Data Act. Die BfDI übernimmt die Datenschutzaufsicht für Wirtschaft und Bundesbehörden, soweit personenbezogene Daten betroffen sind. Für Unternehmen, die vernetzte Produkte herstellen oder digitale Dienste anbieten, gilt: Data Act und DS-GVO finden parallel Anwendung. Eine klare Zweckbestimmung, Transparenz gegenüber Nutzenden und die Beachtung beider Rechtsrahmen sind jetzt unerlässlich.
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