Transatlantisches Digitalkomitee: Wie die USA mehr Mitsprache bei EU-Digitalgesetzen erhalten
14.04.2026
Zusammenfassung
Die EU und die USA richten ein „Transatlantisches Digitalkomitee“ als ständiges bilaterales Konsultationsforum zu Digitalregulierung (insb. DSA/DMA), Wettbewerbs- und Zollfragen ein. Die EU hält an ihren Rechtsakten fest, eröffnet der US-Regierung aber erweiterte frühzeitige Konsultations- und Einflussmöglichkeiten bei Verfahren gegen große Digitalkonzerne.
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Die EU und die USA suchen einen neuen Weg im Umgang mit digitaler Regulierung – ohne formale Änderungen an bestehenden EU-Gesetzen, aber mit neuer politischer Abstimmung. Ein Bericht des „Standard“, gestützt auf Recherchen des „Handelsblatt“ und von „Netzpolitik.org“, beschreibt, wie die US-Regierung unter Präsident Donald Trump mehr Mitsprache bei europäischen Digitalgesetzen erhält. Kernstück ist ein neues bilaterales Gremium, das als Dialogplattform für digitale Regulierung und Kartellfragen dienen soll.
Auslöser sind vor allem die europäischen Regelwerke „Digital Services Act“ (DSA) und „Digital Markets Act“ (DMA). Sie richten sich besonders an sehr große Online-Plattformen und Gatekeeper – darunter nahezu alle großen US-Tech-Konzerne wie Apple, Meta oder Google. Diese Regulierung stößt in den USA seit Jahren auf Kritik: Eine parteiübergreifende Gruppe von Abgeordneten warnte bereits 2023 unter Präsident Joe Biden vor einer aus ihrer Sicht „unfairen Benachteiligung“ US-amerikanischer Unternehmen. Unter Trump hat sich dieser Konflikt intensiviert; Tech-Konzerne suchen verstärkt die Nähe zur US-Regierung, um Rückhalt gegen europäische Vorgaben zu erhalten, während in der EU kartell- und wettbewerbsrechtliche Verfahren weiterlaufen.
Das neu geplante Gremium soll vor diesem Hintergrund als Arbeitsgruppe bzw. Dialogformat zwischen EU-Kommission und US-Regierung fungieren. Laut Kommissionssprecher gibt es dafür bereits ein Mandat. Ziel ist eine „verstärkte Zusammenarbeit“ im Bereich digitaler Technologien und Märkte, insbesondere bei Verfahren gegen US-Konzerne. Die EU betont zugleich, dass bestehende Rechtsvorschriften wie DSA und DMA „nicht verhandelbar“ seien und durch das Gremium nicht geändert würden. Es soll vor allem dazu dienen, „Missverständnisse auszuräumen“, die Kooperation zu verbessern und globale Herausforderungen koordiniert anzugehen.
Die Initiative steht in engem Zusammenhang mit dem andauernden Zollstreit zwischen EU und USA. Netzpolitik.org berichtet, dass die US-Seite ursprünglich angestrebt habe, europäische Digitalregeln als „Verhandlungsmasse“ in Handelsgesprächen einzubringen, um eine Aufweichung der Vorgaben zu erreichen. Diese Überlegungen stießen innerhalb der EU jedoch auf deutliche Kritik und wurden verworfen. Stattdessen wird nun das Dialoggremium als Kompromisslösung vorangetrieben: Die EU hält formal an ihren Gesetzen fest, die USA erhalten im Gegenzug mehr Mitsprachemöglichkeiten, und es werden Zollerleichterungen in Aussicht gestellt.
Neben der Digitalregulierung sollen auch Kartell- und Wettbewerbsfragen behandelt werden. Die Marktmacht großer Plattformen ist in der EU seit Jahren ein zentrales Thema. So erklärte der deutsche Digitalminister Karsten Wildberger im Vorjahr, bei marktbeherrschender Stellung und blockiertem Wettbewerb sei der Zeitpunkt für staatliche Intervention – bis hin zur möglichen „Zerschlagung“ großer Konzerne – gekommen. Die EU-Kommission verfügt hier über einen erheblichen Spielraum bei der Auswahl und Gestaltung von Verfahren. Durch das neue Gremium erwartet sich die US-Regierung mehr Abstimmung und Nachsicht bei der Anwendung dieses Spielraums, auch wenn konkrete Mechanismen noch nicht öffentlich bekannt sind.
Laut Bericht ist eine Einigung über das Gremium bereits weit fortgeschritten. Jacob Helberg, Staatssekretär im US-Wirtschaftsministerium, bezeichnet den geplanten „permanenten Dialog“ als Instrument, um „90 Prozent aller Probleme“ zwischen den USA und der EU zu lösen. Vor allem bei Zöllen werden vergleichsweise rasche Fortschritte erwartet. Offen bleibt, wie transparent das Gremium arbeiten soll, wie es institutionell verankert wird und welche Akteure – etwa nationale Regulierungsbehörden oder Parlamente – beteiligt sind.
Insgesamt deutet sich eine Verschiebung von einseitigen Regulierungsansätzen hin zu einem institutionalisierten transatlantischen Austausch an. Die EU betont zwar, ihre Digitalgesetze nicht zur Disposition zu stellen, eröffnet aber gleichzeitig einen strukturierten Kommunikationskanal, über den die USA ihre Interessen frühzeitig einbringen können. Wie stark diese Zusammenarbeit künftige Verfahren und Entscheidungen tatsächlich beeinflussen wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
