60 Jahre Grundgesetz – Ein Alternativ-Text zur Lobhudelei
Das Grundgesetz wird nun 60 Jahre alt. In Berlin wird gefeiert, der Bundespräsident hat eine Rede gehalten und alle sind voll des Lobes ob unseres Grundgesetzes. Nun gibt es da von mir keinen Widerspruch: Das Grundgesetz ist ein Meilenstein der modernen Demokratie, eine der modernsten und robustesten Verfassungen weltweit – doch habe ich den Eindruck, dass vor lauter Lobhudelei auf etwas, was die jetzigen Politiker nicht einmal geschaffen haben, kein Platz verbleibt für Kritik an dem, was unsere heutigen Politiker leisten müssten: Schutz und Bewahrung unseres Grundgesetzes.
Ein paar kritische Zeilen.
Ausgangspunkt ist für mich die Rede des Bundespräsidenten: Wer die liest, der sollte zuerst einmal bemerken, dass das Wort “Bundesverfassungsgericht” genau ein einziges Mal vorkommt. Wenn man sich nun überlegt, dass der aktuelle Präsident des BVerfG darauf hinweist, dass man in den letzten 5 Jahren alleine 40 Gesetzeskorrekturen vorgenommen hat, erscheint es mir seltsam, das Bundesverfassungsgericht so marginal anzumerken.
Wenn der Bundespräsident nun meint (und damit abschließend):
Und mit dem Bundesverfassungsgericht gaben sie dieser freiheitlichen Ordnung einen starken Hüter.
Wäre da nicht die Frage angemessen, dass dieser starke Hüter auch zunehmend dringend benötigt wird? Vielleicht hat er dies nicht getan, weil er sich dann kritisch fragen (lassen) muss, wie diese 40 Gesetze überhaupt über seinen Schreibtisch bis zum BVerfG gekommen sind? Vielleicht aber auch, weil er auf jeden Fall kritisch fragen müsste, wie das nun aussieht, mit der Verantwortung der Politiker?
Doch auch hier bin ich skeptisch, denn ich lese bei unserem Präsidenten:
Dass unsere Verfassung ein Erfolg wurde, das ist auch eine Leistung der politischen Parteien. Sie haben den Gemeinwohlgedanken in ihre Programme aufgenommen und sie sprachen damit breite Wählerschichten an.
Ja, ist das so? Ich sehe das so:
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Die Parteien in Deutschland zusammen kommen auf nicht einmal 2 Millionen Mitglieder, repräsentieren also bestenfalls einen sehr kleinen Teil der Wähler in Deutschland.
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Die Wahlen erreichen teilweise nicht mal mehr 50% Wahlbeteiligung, so dass das jeweilige Ergebnis beim besten Willen nicht mehr den Ausdruck des Bürgerwillens zeigt, sondern nur noch den teilweise Wählerwillen
Kritische Töne an der Stelle vom Präsidenten? Mitnichten. Während er also lobt, vergisst er dann, weitere Fragen zu stellen: Etwa wenn man sich ansieht, dass ca. 50 Mal in den letzten 60 Jahren das Gundgesetz geändert wurde – nahezu jährlich hat die Politik etwas am Grundgesetz geändert. Frage: Wie oft hat man dabei die bestehenden Rechte für die Bürger erweitert? Antwort: Kein einziges Mal.
In den letzten 60 Jahren hat nur eine einzige Instanz in unserem Land dafür gesorgt, dass die bestehenden Grundrecht ausgebaut und der Zeit angepasst wurden: Das Bundesverfassungsgericht. Das der Bundespräsident nur in einem Satz erwähnt.
Damit sind wir aber nicht am Ende, sondern mittendrin: Denn das BVerfG kann zwar bestehende Rechte erweitern, ausbauen und unsere Rechte schützen. Eines kann es aber nicht: Den Grundsockel unseres Staates weiter entwickeln. Die Rede ist vom Demokratieprinzip.
Nur der Gesetzgeber, also die Politik, kann dafür sorgen, dass die Demokratie sich in unserem Land entwickelt. Ich habe den – natürlich streitbaren – Standpunkt, dass die konkrete Form der Demokratie in Deutschland 1949 vor allem von einem Gedanken beherrscht wurde:
- Angesichts der Erfahrungen aus der Weimarer Republik und dem darauf folgenden Nazi-Regime traute man den Bürgern schlichtweg nicht “zu viel Demokratie” zu. Ich verdenke diesen Gedanken den Vätern & Müttern unserer Verfassung nicht.
Das Problem ist nur: Nach 60 Jahren sollten wir durchaus bewiesen haben, dass wir der Demokratie und echter Teilhabe am Entscheidungsprozess würdig sind. Außerdem gibt es in der Welt der modernen Telekommunikation durchaus problemlos Wege, die Bevölkerung zeitnah in den demokratischen Prozess einzubinden.
Um diese Frage drückt sich der Bundespräsident ebenfalls, was aber konsequent ist: Würde es doch das Lobhudeln der Parteien in Frage stellen, ebenso wie es eine Frage nach der Zukunft wäre – der Präsident aber beschäftigt sich in seiner Rede nur mit der Vergangenheit.
Ich weiß nicht, warum er bei diesem Thema so oft von der DDR spricht und versucht unsere Gesellschaft gut zustellen, indem er zeigt, wie schlecht es in der DDR war. Jedenfalls nach meinem Empfinden hat unser Grundgesetz – auch in der jetzigen, von Sicherheitswahn leicht angefressenen Version – es nicht nötig, sich mit Regimen vergleichen zu müssen. Auch ohne einen solchen Vergleich ist es ein herausragendes Werk.
Nein, anstelle Vergleiche zu suchen und pausenlos zu loben sollten wir den Mut haben, und nach vorne sehen. Es ist erst einmal festzustellen, dass es zunehmend die Bürger sind, die das BVerfG anrufen und sich erfolgreich gegen die Verfassungswidrigen Gesetze der Politik wehren. Wir beweisen damit eindrucksvoll, dass wir damit dem Ruf nach “mehr Demokratie” würdig sind. Es wird Zeit, aktiv einzufordern, dass wir mehr Beteiligung erfahren. Es wird Zeit, auch den Ausbau von Rechten im Grundgesetz zu fordern und nicht mehr nur passiv zu zusehen, wie bei jedem Eingriff nur zu unserem Nachteil hantiert wird – es ginge auch anders.
Zunehmend habe ich Sorge, dass bei uns zwar die Freiheit in Form einzelner verbriefter Grundrechte hoch gehalten wird – aber das Demokratieprinzip weiter und zunehmend geschwächt und ausgehöhlt wird. Wenn die Bürger anfangen, sich einerseits aus der Politik zurückzuziehen – auch aus dem Wahlprozess – andererseits aber zunehmend das BVerfG erfolgreich anrufen, haben wir eine große Kluft zwischen Politik und Bürgern erreicht. Diese Kluft ist nicht nur nicht im Sinne des Grundgesetzes, sie ist eine akute Gefährdung unserer Gesellschaft.
Da helfen dann keine schönen Worte mehr, es hilft nur noch, die richtigen Fragen zu stellen und den Mut zu haben, die Demokratie wieder zu stärken. Auch wenn das für die Parteien bedeutet, dass sie zugunsten der Bürger auf ein klein wenig eigene Macht verzichten müssten.
Eine Demokratie, in der sich Bürger gegen Gesetzesbeschlüsse entweder nur vor einem Bundesverfassungsgericht oder verzweifelt in einer Petition (Übersetzt: Bettelnd) an ihre (!) Politiker wenden können, muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie nicht inzwischen dem Bedürfnissen der Bürger nach mehr Teilhabe nicht gerecht wird.
Ich stehe uneingeschränkt und überzeugt für unser Grundgesetz. Keineswegs übe ich an ihm Kritik – es ist, das heben vor allem die letzten Jahre gezeigt, ein geniales Werk dem man anmerkt, dass es (anders als manches Gesetz heute) nicht mit der heißen Nadel gestrickt wurde, dass es für die Menschen erschaffen wurde, getragen von Idealen.
Was ich hier kritisiere, sind die Politiker, die sich darauf ausruhen, dass vor 60 Jahren etwas geschaffen wurde. Euer Job ist es, zu bewahren. Euer Job wäre es, nur ein politisches Amt zu erklimmen, wenn ihr zumindest einen GG-Handkommentar auf dem Schreibtisch habt und da auch reinseht.
Das Grundgesetz hat in diesen Tagen sehr viel Lob verdient. Die Menschen, die beim BVerfG sitzen und seit jeher den Job machen, den unsere Politiker gleichsam erfüllen sollten, haben ebenfalls dieses Lob verdient.
Dass ausgerechnet heute Politiker, die Gesetze wie eine Vorratsdatenspeicherung – ausdrücklich gegen ihr Gewissen – beschlossen haben, die “Kombattanten-Lager in Deutschland” gefordert haben, die dem BVerfG anraten, sich aus der Öffentlichkeit raus zu halten, die satirische Webseiten abschalten lassen – dass ausgerechnet die nun das Lob verteilen beschämt mich.
Ich möchte euch nur eines sagen: Für mich seid ihr Heuchler.
Ich messe euch nur noch an der Angst, die ihr davor habt, mehr plebiszitäre Elemente in unserer Demokratie zu schaffen. An der Angst, den Bürgern zu viel Freiheit zu lassen. Ich messe euch an den Floskeln, die ihr auf Pseudo-Demokratischen Seiten wie “Abgeordnetenwatch” von euch gebt. Vor allem aber messe ich euch allesamt daran, was ihr dafür tut, mehr Freiheit in unserer Gesellschaft zu schaffen. Viel zu messen gibt es da im Ergebnis nicht.
Es ist inzwischen die politische Kaste, und so darf man sie inzwischen nennen, die – durch die aktive Förderung der Erosion der Demokratie – die grösste Gefahr für unsere, auf dem Grundgesetz fußende, Gesellschaft mit sich bringt.
60 Jahre Grundgesetz, auf jeden Fall ein Grund für Lob. Aber bitte an der richtigen Stelle.
Zum Weiterlesen:
alphanostrum
Der Inhalt dieses Textes ist einfach genial. Er spricht aus des Bürgers Seele. Obwohl ich das GG nicht wirklich in allen Teilen für gelungen halte, besonders nach der Änderung 1990 von Art. 23. In Bezug auf Art. 144 ergibt 23 keinen Sinn mehr.