Wissenschaftlicher Beirat
Wissenschaftlicher Beirat des Instituts für IT-Recht
Das IITR wird zur Förderung wissenschaftlicher Angelegenheiten auf dem Gebiet des IT-Rechts von einem wissenschaftlichen Beirat unterstützt. Die Satzung des Beirats können Sie hier einsehen (PDF-Dokument).
Professor i.R. Dr. iur. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur. (Oxon.)
Herr Professor Dr. Gassner ist ehemaliger Datenschutzbeauftragter der Universität Augsburg, Inhaber einer Professur für Öffentliches Recht sowie Gründungsdirektor der Forschungsstelle für Medizinprodukterecht (FMPR) und Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) an der Universität Augsburg. Als ausgewiesener Experte in den Bereichen Datenschutz und Medizinrecht unterstützt Herr Professor Gassner die IITR Datenschutz GmbH insbesondere in Fragen des Datenschutzes im Gesundheitswesen.
Professor Dr. Michael Hassemer
Herr Professor Dr. Hassemer ist Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum an der Technischen Universität Kaiserslautern, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Seine wissenschaftliche Ausrichtung liegt an der Schnittstelle von Technik, Wirtschaft und Recht. Dementsprechend finden sich die Schwerpunkte in Forschung und Lehre in den Rechten des Geistigen Eigentums (Patent-, Muster-, Sorten-, Kennzeichen- und Urheberrecht), dem deutschen und europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht sowie der vertraglichen und außervertraglichen Haftung für fehlerbehaftete Produkte, Waren und Dienstleistungen.

Über uns
Die IITR Datenschutz GmbH ist spezialisiert auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes und unterstützt als Hersteller von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen jeglicher Größe bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen.
Über uns
Durch unsere internationale Tätigkeit und mithilfe von digitalen und zertifizierbaren Produkten sind wir einer der führenden Anbieter in diesem Bereich. Wir sind Mitglied der IAPP, der GDD und der DIN-Gesellschaft.
Womöglich sind Sie schon einmal mit dem Datenschutz in Berührung gekommen. Sei es, weil man sie verblüffte mit einer zumeist falschen Auskunft, Ihnen aus Datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben zu können. Vielleicht haben Sie auch nur darüber nachgedacht, wer alles etwas über Sie wissen will oder – trotz Datenschutz – wissen könnte.
Datenschutz ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln.
Dies drückt sich auch dadurch aus, dass keinerlei bildliche Vorstellungen für den Datenschutz-Begriff existieren. Die menschliche Vorstellung greift jedoch auf Bilder zurück. Man behilft sich damit, ein Vorhängeschloss zur bildlichen Assoziation zu verwenden.
Datenschutz wird also durch ein Vorhängeschloss repräsentiert.
Da trifft es sich, dass bereits der Begriff Datenschutz fragwürdig erscheint, denn es geht nicht um den Schutz von Daten, sondern um jene Angaben, die das individuelle Wesen einer Person beschreiben. Es geht um den Schutz von Angaben über eine Person, die in der Form von Daten vorliegen.
Für einen derartigen Schutz gibt es gute Gründe, die als informationelles Selbstbestimmungsrecht bereits 1983 im so genannten „Volkszählungsurteil“ durch das Bundesverfassungsgericht verkündet wurde:
Die zentrale Stelle der Entscheidung (unter C II 1 a) lautet:
„Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“
Weiter heißt es dort:
„Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten.“
Zurück zum Vorhängeschloss. Bereits diese bildhafte Repräsentation stellt eine negative Einstellung zum Datenschutz her, welche die Wirtschaft mit dem Datenschutz verbindet. Tatsächlich gemeint ist jedoch eher die Bürokratie, die mit dem Datenschutz einherkommt.
Wer wirbt, der sollte die Interessen der Umworbenen kennen, darunter vor allem jene, die für den Absatz der eigenen Produkte relevant sind. Mit den Mitteln der Datenverarbeitung lassen sich Umworbene ausforschen, was dann allerdings weit über die Erkundung von Konsum-Gepflogenheiten hinausreichen wird.
Spätestens hier sollte das Interesse der werbenden Wirtschaft einsetzen, sich fernzuhalten von Verdächtigungen dieser Art. Man will Werbung machen und muß dafür seine Kunden kennen. Dies gilt auch für Soziale Medien, sofern diese sich darauf beschränken, die Interessen ihrer Werbekunden zu bedienen.
Dabei gibt es Grenzen, die eigentlich keiner gesetzlichen Einschränkung bedürfen. Grenzen, die beachtet werden wollen, um sich nicht selber sowie letzten Endes die gesamte Gesellschaft zu schädigen.
Gesellschaft: das umfasst den Menschen, der seinen individuellen Freiraum benötigt, damit sich eine Gesellschaft entwickeln kann.
Mit der hier vorgelegten Darstellung wird auf den Menschen von Michelangelo zurückgegriffen, um diesen, dem Licht zugewandt, positiv ins Zentrum zu stellen. Ein bildhaft optimistischer Eindruck der
Vision Datenschutz.
Wir stehen für innovative Lösungen im Datenschutz!
Wir entwickeln und erstellen Datenschutz-Produkte die es Unternehmen und Organisationen ermöglicht, die gesetzlichen Anforderungen möglichst einfach, präzise und effizient zu erfüllen.
Weiterhin erbringen wir Datenschutz-Dienstleistungen im Rahmen einer Bestellung als externer Datenschutzberater.
Unternehmerisches Handeln.
Spezialisierung
Wir sind ausschließlich im Datenschutz tätig.
„Ein Durchschnittsmensch, der sich auf den wirkungsvollsten Punkt konzentriert, wird erfolgreicher als ein Genie, das sich verzettelt.“ (Zitat Wolfgang Mewes, Engpass-Konzentrierte Strategie)
Denken In Interessen, nicht in Positionen.
Wir suchen wo immer möglich den Ausgleich.
Harvard-Konzept: „Im Vordergrund steht der größtmögliche beiderseitige Nutzen, wobei über die sachliche Übereinkunft hinaus auch für alle beteiligten Verhandlungsseiten die Qualität der persönlichen Beziehungen gewahrt bleiben soll.“
Unser Leitsatz: Datenschutz. Recht. Einfach.
Denken und Handeln in sicheren Verfahren
Für den Datenschutz bevorzugen wir die Verwendung dokumentenbasierter Managementsysteme. In der breiten Anwendung ist dieser Ansatz nach unserer Erfahrung und Überzeugung einer Software-getriebenen, möglichst autonomen Verfahrensweise überlegen, nicht nur aufgrund seiner einfacheren Bedienung. Software übernimmt keine Verantwortung.
Der Datenschutz als Rechtsgebiet befindet sich in der Entwicklung. Darin sind Sanktionen vorgesehen auch wenn diese derzeit zumindest nicht flächendeckend durchgesetzt werden.Der Schutzgegenstand des Datenschutzrechts ist jedoch teils unklar, teils streitig. – wen oder was schützt Datenschutz eigentlich?
In unklaren Zeiten ist daher eine mehrgleisige Vorgehensweise bei dem Ertasten und Erarbeiten von Interpretationen und Strategien notwendig, um den Anforderungen einer sich beständig weiterentwickelnden Technologie, und damit die Erwartung unserer Kunden (und letztlich der Gesellschaft) unterstützen und bedienen zu können.
Über uns

Dr. Sebastian Kraska
Rechtsanwalt
Diplom-Kaufmann
Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.
Mit dem Datenschutz-Kit (Datenschutz-Komplettpaket für kleine Unternehmen), dem Compliance-Kit 2.0 (Datenschutz-Management-System für Unternehmen aus dem Mittelstand) und einer eigenen eLearning-Plattform im Datenschutz bietet die IITR Datenschutz GmbH für jede Unternehmensgröße die passende Lösung, um die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung zu adressieren.
Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.
Ihre Ansprechpartner

Sabine Schmitt-Hennig
Legal Consultant
Rechtsanwältin
Frau Rechtsanwältin Sabine Schmitt-Hennig ist zertifizierte Datenschutz-Auditorin und als selbständige externe Datenschutzbeauftragte tätig. Sie verfügt über eine langjährige Unternehmenserfahrung im ITK-Bereich mit Schwerpunkten u.a. wie Rechenzentren, Cloud, Telekommunikation, Daten-Transfer in und außerhalb der EU und war in internationaler Management-Verantwortung für den Bereich Datenschutz und Compliance tätig.

Michael Wehowsky
Head of Data Protection
Michael Wehowsky verfügt als Wirtschaftsjurist (LL.B.), Certified Information Privacy Professional (CIPP/E) und Certified Information Privacy Technologist (CIPT) sowie als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (udis, FernUni Hagen) über eine Kombination aus juristischem und technischem Fachwissen.
Er berät Unternehmen verschiedener Ausrichtung und Größe in deutscher, englischer und italienischer Sprache, mit besonderem Schwerpunkt auf Software- und Internet-Datenschutz. Darüber hinaus teilt er seine Erfahrungen als Speaker auf nationalen und internationalen Konferenzen.

Lena Berezhinsky, LL.M (München)
Legal Consultant
Frau Lena Berezhinsky ist Certified Information Privacy Professional (CIPP/E) sowie zertifizierte Datenschutzbeauftragte (udis) mit juristischem Hintergrund und legt als Teil des datenschutzrechtlichen Beratungsteams einen besonderen Fokus auf eCommerce und digitale Medien.
Sie berät Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branche in deutscher, englischer, russischer und ukrainischer Sprache.

Janick Walther
Key Account Manager - Vertrieb
Herr Walther ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (udis), zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter (udis) und verfügt über langjährige berufliche Erfahrung im Bereich Vertrieb. Als Diplom-Betriebswirt (FH) mit dem Schwerpunkt Organisation und Datenverarbeitung verantwortet Herr Walther bei der IITR Datenschutz GmbH Aufgaben in Vertrieb und Kundenbetreuung.

Marvin Stellmacher
Key Account Manager - Vertrieb
Herr Stellmacher ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (udis), zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter (udis) und verfügt über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten. Mit seiner beruflichen Erfahrung im Vertrieb von Legal-Tech Software verantwortet Herr Stellmacher bei der IITR Datenschutz GmbH Aufgaben in Vertrieb und Kundenbetreuung.

Ralf Zlamal
Regionalpartner Baden-Württemberg
Datenschutzbeauftragter
Informationssicherheitsbeauftragter
Herr Ralf Zlamal ist Geschäftsführer der IITR Cert GmbH, Datenschutzbeauftragter, Informationssicherheitsbeauftragter und Auditor. Er ist technischer Betriebswirt und verfügt über mehrjährige Erfahrung in den Bereichen Management, Datenschutz und Informationssicherheit. Herr Zlamal unterstützt Firmen in der Einführung und der Aufrechterhaltung des betrieblichen Datenschutzes, der Informationssicherheit und der Forderungen der VDA im Rahmen von TISAX bis hin zur Zertifizierung.

Robert Aumiller
Regionalpartner Bayern
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Dipl. Ing. (FH)
Herr Dipl.-Ing. Robert Aumiller ist geschäftsführender Gesellschafter der R.AU-Computertechnik GmbH & Co.KG und betreut seit 10 Jahren mittelständische Unternehmen (insb. aus den Bereichen Maschinenbau, Produktion, Automotive, Chemie, Nahrungs- und Genussmittel sowie Dienstleistung) als externer Datenschutzbeauftragter bei datenschutzrechtlichen Fragen. Herr Aumiller verfügt über eine 30jährige berufliche Praxis im IT-Bereich (hierbei insbesondere zu Fragen der Ausfall- und Datensicherheit). Seit 1997 bildet Herr Aumiller als Mitglied des Prüfungsausschusses des Kammerbezirkes der IHK Regensburg AZUBIs in den Bereichen der IT aus.
Webcam Marienplatz München www.muenchen.de

Produkt-Übersicht
IITR Datenschutz GmbH: Spezialist für
Datenschutz-Produkte
Die IITR Datenschutz GmbH ist spezialisiert auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes und unterstützt als Hersteller von Datenschutz-Produkten Unternehmen verschiedener Größen und Branchen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen.
Unser Motto: Einfach. Präzise. Effizient.
Mit unseren unter dem Namen privASSIST zusammengefassten Produkten stellen wir verschiedene Werkzeuge zur Verfügung um datenschutzkonforme Prozesse in Unternehmen abbilden zu können. Diese unterstützen Sie die Aufgabe strukturell zu erfüllen, damit Sie stets nachweisen können.
Datenschutz-Kit
Kostengerechtes Datenschutz-Komplett-Paket für kleine Unternehmen: Wir stellen Ihnen ein webbasiertes Datenschutz-Management-System sowie einen Datenschutz-Ordner zur Verfügung um den Datenschutz innerbetrieblich selbst umzusetzen. Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragen, regelmäßige Webinare sowie der Zugang zu drei eLearning Modulen ist enthalten.
Compliance-Kit 2.0
Datenschutz-Management-System für mittlere und große Unternehmen: Das Compliance-Kit 2.0 beinhaltet in Form eines integriertes Datenschutz-Handbuchs orientiert an ISO27701 sämtliche für Ihre Organisation erforderlichen Muster-Unterlagen. Bearbeitete Dokumente werden automatisch archiviert und versioniert hochgeladen. Auch internationale Datenschutz-Gesetzgebungen können zentral verwaltet werden.
Externer Datenschutzbeauftragter
Qualifizierte rechtliche Betreuung gemäß den Vorgaben der EU-DSGVO. Widmen Sie sich ungestört Ihrem Tagesgeschäft, während wir als Ihr externer Datenschutzbeauftragter Ihr Datenschutz-Management-System aufsetzen und Sie bei der laufenden Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützen.
eLearning
Unsere eLearning-Plattform umfasst verschiedene Schulungsmodule zum Datenschutz und der Informationssicherheit, die laufend ergänzt und ständig aktuell gehalten werden. Die Module sind in Deutsch und Englisch verfügbar. Die Schulungsdurchführung wird revisionssicher archiviert und steht den Anwendern als Statistik zur Verfügung.
ISMS Kit
Wir bieten ein webbasiertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nach ISO/IEC 27001 und VDA-ISA (TISAX) mit systematischem Leitfaden zum Aufbau eines ISMS und allen notwendigen Dokumentationsvorlagen.
EU-Vertreter nach Artikel 27 EU-DSGVO
Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union müssen einen EU-Vertreter benennen, wenn sie keine lokale Gesellschaft in der EU haben und sich mit Ihrer Tätigkeit an den Markt der EU wenden. Der EU-Vertreter ist Bindeglied zwischen dem außereuropäischen Unternehmen und den europäischen Aufsichtsbehörden sowie Ansprechpartner für Betroffene.
Verhaltensregeln Kinderbetreuung
In unserem Datenschutz-Angebot für Kindergärten werden die Persönlichkeitsrechte der ganz Kleinen bewahrt. Unsere Zusammenstellung bietet Ihnen neben Vordrucken für Einwilligungen und einer schriftlichen Zusammenfassung auch Online-Schulungen für Ihre Mitarbeiter.
IITR Datenschutz-Patent
Durch die IITR Datenschutz GmbH entwickeltes und patentiertes Verfahren mit Hilfe dessen die Auswertung von personenbezogenen Daten und zugleich die Wahrung der Datenschutzrechte der betroffenen Personen möglich ist.
Hinweisgebersystem
Wir stellen Unternehmen ein Hinweisgebersystem zur Verfügung (einschließlich der Bestellung einer externen Ombudsperson).
CPS Certified Privacy Standard
Bei CPS (Certified Privacy Standard) handelt es sich um Prüf- und Zertifizierungsstandards, nach deren Maßgabe über PSE der Datenschutz abgefragt werden kann. Die Zertifizierungsstandards verfügen noch begleitend über ein Konformitätsbewertungsprogramm.

Interesse an einer Vertriebspartnerschaft?
Sie sind Vertriebspartner mit einschlägiger Erfahrung?
Sie arbeiten bei einem IT-Systemhaus?
Sie beraten Unternehmen bei der Digitalisierung?
Dann sind Sie hier richtig.
FAQs Datenschutz Schulungen
Wir beantworten gerne Ihre Fragen
Sind Datenschutz-Schulungen für meine Mitarbeiter Pflicht?
Jedes Unternehmen, egal welcher Art und Größe, muss seine Mitarbeiter im Datenschutz schulen, um den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an die Nachweisbarkeit des eigenen Datenschutzkonzeptes gerecht zu werden. Ob Sie Weiterbildungen als Seminar inhouse, als Webinar oder flexibel per eLearning durchführen, ist Ihnen überlassen.
Kann das Datenschutz-eLearning auch mit einem Tablet oder Smartphone durchgeführt werden?
Ja, unsere Online-Schulungen zur Einhaltung des Datenschutzes können auch mit Tablets und Smartphones abgerufen werden. Die meisten Module sind mit Schulungsvideos versehen – hier ist die Wiedergabe von Ton erforderlich. Es besteht aber auch zusätzlich die Möglichkeit, Untertitel für die Videos einzublenden.
Wie oft sollte eine Datenschutz-Schulung im Unternehmen durchgeführt werden?
Abseits von der Pflicht zur Durchführung von Datenschutz-Schulungen gibt es keine gesetzliche Vorgabe, wie oft diese stattfinden sollten. Eine Sensibilisierung und Zertifizierung ist in regelmäßigen Abständen empfehlenswert. Die Koordination dieser Schulungen ist beispielsweise grundlegende Aufgabe Ihres internen oder externen Datenschutzbeauftragten.
Wer administriert die Datenschutz-Mitarbeiterschulungen?
Ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens kann die Einladungen für ein Datenschutz-Online-Training über die Plattform versenden.
Wie erfolgt die Nachweisbarkeit der Online-Kurse, z. B. gegenüber Behörden?
Alle über unsere Plattform verschickten E-Mails (Einladungen, Zertifikate etc.) werden in unserem revisionssicheren E-Mail-Archiv gespeichert. So garantieren wir von IITR den rechtssicheren Nachweis der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter im Datenschutz.
Wie lange ist eine Einladung zum Online-Kurs gültig?
Die Einladung ist 30 Tage gültig. Vor Ablauf der Gültigkeit erhält der Teilnehmer eine Erinnerung. Sie können auch individuelle Einladungen zur Datenschutz-Schulung sowie Erinnerungen an Ihre Mitarbeiter verschicken.
Wie sind die Vertragslaufzeiten?
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn keine Kündigung erfolgt.
Kann die eLearning-Datenschutzschulung individuell unterbrochen werden?
Ja, der Teilnehmer kann den Kurs jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut starten.
Wie werden die Mitarbeiter nach Abschluss des Datenschutz-Trainings geprüft
Die Prüfung der Kenntnisse Ihrer Mitarbeiter erfolgt mithilfe von Multiple-Choice-Fragen zu den Inhalten.

Online Datenschutz Schulungen
- Individuelle Datenschutz Schulungen für Ihre Mitarbeiter
- Module zu Datenschutz, Informationssicherheit und Arbeitssicherheit
- Erfüllung der gesetzlichen Schulungsanforderungen
Datenschutz Schulung vom Experten
Unsere digitalen Datenschutz Schulungen sind speziell darauf ausgerichtet, den individuellen Lernbedürfnissen Ihrer Mitarbeiter gerecht zu werden. Ein interaktives und benutzerfreundliches Design fördert die Beteiligung und das Engagement der Teilnehmer. Zudem sind Übungsfragen und Testmodule integriert, welche das erworbene Wissen überprüfen und festigen. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Mitarbeiter nicht nur die Inhalte durchgehen, sondern diese auch verstehen und anwenden können.
Es wird besonders Wert darauf gelegt, dass die Online-Schulungen praxisnah und anwendungsbezogen sind. Realistische Fallbeispiele und aktuelle Bezugspunkte erleichtern den Transfer des Gelernten in den Arbeitsalltag. Die Möglichkeit, auf die Schulungsmodule wiederholt zuzugreifen, gewährleistet zudem eine langfristige Auffrischung und Vertiefung der Inhalte. Bei Fragen oder Unklarheiten können sich die Mitarbeiter an unser kompetentes Support-Team wenden, das sie durch den Prozess begleitet.
Das eLearning-Format trägt zudem zu einem nachhaltigeren Lernprozess bei und erleichtert das kontinuierliche Training im Datenschutz. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen immer auf dem neuesten Stand bleibt.
Unsere eLearning Angebote zum Datenschutz
Preisübersicht für unsere Datenschutz Schulungen
Der Preis für Ihr Unternehmen
Option 1
1- 50 Mitarbeiter
-
490,- Euro Grundgebühr
pro Jahr zzgl. USt.
Option 2
51 - 250 Mitarbeiter
1,35 Euro
pro Mitarbeiter / Jahr
+490,- Euro Grundgebühr
pro Jahr zzgl. USt.
Option 3
251 - 1.000 Mitarbeiter
1,20 Euro
pro Mitarbeiter / Jahr
+490,- Euro Grundgebühr
pro Jahr zzgl. USt.
Option 4
1.000+ Mitarbeiter
1,10 Euro
pro Mitarbeiter / Jahr
+490,- Euro Grundgebühr
pro Jahr zzgl. USt.
eLearning Live-Demo
In nur 15 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Sie unser eLearning in Ihrem Unternehmen einsetzen können. Buchen Sie gleich jetzt Ihre persönliche Demo.
Warum Datenschutz Schulungen mit IITR?
Ihre Vorteile auf einen Blick
5 - 10 Minuten
Zeitaufwand pro Modul
Deutsch & Englisch
als verfügbare Sprache
Übersichtliche Dokumentation
der Teilnahmen
Rechtssicherheit
gemäß EU-DSGVO
Deutliche Kostenreduzierung
gegenüber Präsenzkursen
Teilnahmeerinnerungen
automatisch per E-Mail
Vorteile als Unternehmen
- Verstößen im Datenschutz durch eLearning vorbeugen
- Geringer Planungsaufwand und deutliche Kostenreduzierung
- Individuell anpassbare Online-DSGVO-Schulung einzelner Mitarbeiter
- Übersichtliche Dokumentation der Teilnahmen
- Schnelle & einfache Umsetzung
Vorteile als Mitarbeiter
- Individuell bestimmbares und stressfreies Arbeitstempo
- Teilnahme an DSGVO-Online-Kursen – unabhängig von Ort und Zeitpunkt
- Kompakte Lerninhalte durch qualitativ hochwertige Datenschutz Online-Schulungen
- Erwerb eines persönlichen Zertifikats nach Abschluss des Datenschutztrainings
- Geringer Aufwand für Datenschutzbeauftragte
So laufen die Datenschutz Schulungen ab
- 1. Registrierung: Lassen Sie oder Ihr Datenschutzbeauftragter sich einen kostenlosten Test-Account einrichten.
- 2. Einloggen: Nachdem wir Ihren Account erstellt haben, können Sie über die eLearning-Plattform einen persönlichen Link
zum passwortfreien Login anfordern. - 3. Schulungsmodule auswählen: Wählen Sie die gewünschten Kurse aus den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit sowie Arbeitssicherheit und tragen Sie die E-Mail-Adressen Ihrer Mitarbeiter ein.
- 4. Online lernen: Ein Link zu den Datenschutz-Schulungen wird Ihren Mitarbeitern per E-Mail zugeschickt. Diese können jetzt loslegen. Den Status können Sie jederzeit einsehen.
DSGVO-Online-Training? Schauen Sie rein!
Überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Online-Schulungen zur DSGVO.

Unsere Schulungsmodule
zum Datenschutz und DSGVO
Online-Schulungen zum Datenschutz
- Basisschulung DSGVO
- Einführung EU-Datenschutzgrundverordnung
- Basisschulung Schweizer Datenschutzgesetz
- Verarbeitung personenbezogener Daten
- E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz
- Technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz
- Videoüberwachung
- Newsletter ohne Einwilligung
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Umgang mit Bewerberdaten
- Auftragsverarbeitung
- Wahrnehmung der Betroffenenrechte
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Verhaltensregeln im Datenschutz
- Reaktion bei Datenschutzverletzungen und Verstößen gegen die DSGVO
- Brief-Werbung, Telefax-Werbung und E-Mail-Werbung
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Home-Office und mobiles Arbeiten
- Löschung von personenbezogenen Daten
- Datenschutz beim Betriebsrat
Online-Verpflichtungen
- Verpflichtung auf die Einhaltung des Datenschutzes
Online-Schulungen zur Informationssicherheit
- Grundlagen der Informationssicherheit
- Informationssicherheit am Arbeitsplatz
- Informationssicherheit im Beschäftigungs- und Dienstleistungsverhältnis
- Informationssicherheitsereignisse und Informationssicherheitsvorfälle handhaben
- Informationssicheres Onboarding
- Informationssicheres Cross- oder Offboarding
- Informationssicherheitskonforme Benutzerzugangsverwaltung
- Mobile Datenträger informationssicher einsetzen
- Netzwerksegmentierung - Informationen und Handlungsempfehlungen
- Patch-Management mit System
- Social Engineering – Erkennen und Abwehren
- Informationssicherer und datenschutzkonformer Einsatz von Cloud-Diensten
- Cyber-Angriffe
- IT-Monitoring
- Firewall
- Passwortsicherheit
Online-Schulungen zur Arbeitssicherheit
- Arbeitssicherheit und mobiles Arbeiten
- Erste Hilfe
Sonstige Online-Schulungen
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Jetzt Datenschutz eLearning anfragen
Datenschutz Schulungen für Mitarbeiter leicht gemacht
FAQs Datenschutz Schulungen
Wir beantworten gerne Ihre Fragen
Sind Datenschutz Schulungen für Mitarbeiter Pflicht?
Jedes Unternehmen, egal welcher Art und Größe, muss seine Mitarbeiter im Datenschutz schulen, um den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an die Nachweisbarkeit des eigenen Datenschutzkonzeptes gerecht zu werden. Ob Sie Weiterbildungen als Seminar inhouse, als Webinar oder flexibel per eLearning durchführen, ist Ihnen überlassen.
Können Datenschutzschulungen auch mit einem Tablet oder Smartphone durchgeführt werden?
Ja, unsere Datenschutz Schulungen können durch Ihre Mitarbeiter auch am Tablet und Smartphone durchgeführt werden. Die meisten Module sind mit Schulungsvideos versehen – hier ist die Wiedergabe von Ton erforderlich. Es besteht aber auch zusätzlich die Möglichkeit, Untertitel für die Videos einzublenden.
Wie oft sollte eine Datenschutz Schulung im Unternehmen durchgeführt werden?
Abseits von der Pflicht zur Durchführung von Datenschutzschulungen gibt es keine gesetzliche Vorgabe, wie oft diese stattfinden sollten. Eine Sensibilisierung und Zertifizierung ist in regelmäßigen Abständen empfehlenswert. Die Koordination dieser Schulungen ist beispielsweise grundlegende Aufgabe Ihres internen oder externen Datenschutzbeauftragten.
Wer administriert die Datenschutzschulung für meine Mitarbeiter?
Ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens kann die Einladungen für die Datenschutzschulungen über die Plattform versenden.
Wie erfolgt die Nachweisbarkeit der Online-Kurse, z. B. gegenüber Behörden?
Alle über unsere Plattform verschickten E-Mails (Einladungen, Zertifikate etc.) werden in unserem revisionssicheren E-Mail-Archiv gespeichert. So garantieren wir von IITR den rechtssicheren Nachweis der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter im Datenschutz.
Wie lange ist eine Einladung zu den Datenschutz eLearnings gültig?
Die Einladung ist 30 Tage gültig. Vor Ablauf der Gültigkeit erhält der Teilnehmer eine Erinnerung. Sie können auch individuelle Einladungen zur Datenschutz Schulung sowie Erinnerungen an Ihre Mitarbeiter verschicken.
Wie sind die Vertragslaufzeiten?
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn keine Kündigung erfolgt.
Kann die eLearning Datenschutzschulung individuell unterbrochen werden?
Ja, der Teilnehmer kann den Kurs jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut starten.
Wie werden die Mitarbeiter nach Abschluss des Datenschutz-Trainings geprüft
Die Prüfung der Kenntnisse Ihrer Mitarbeiter erfolgt mithilfe von Multiple-Choice-Fragen zu den Inhalten.
Was sind die 10 wichtigsten Fragen zu Datenschutz Schulungen?


Datenschutz Schulungen Online
- Individuelle Datenschutz Schulungen für Ihre Mitarbeiter
- Module zu Datenschutz, Informationssicherheit, Arbeitssicherheit, Compliance & mehr
- Schulungen zu Künstlicher Intelligenz & KI-Verordnung
- Erfüllung der gesetzlichen Schulungsanforderungen
- Ab 490,- €/Jahr zzgl. USt. (für Unternehmen bis 50 Beschäftigte)
Datenschutz Schulung
Unsere eLearning Angebote
5 Bereiche | 50 Module | Verschiedene Sprachen
Datenschutz
In mehr als 20 Schulungsmodulen können Ihre Beschäftigten zu den Themen Datenschutz in den Sprachen Deutsch und Englisch (sowie weiteren Sprachen) webbasiert geschult werden.
Kurse anzeigenInformationssicherheit
Im Rahmen unseres eLearning-Systems können Beschäftigte im Bereich Informationssicherheit in 16 Modulen in den Sprachen Deutsch und Englisch webbasiert geschult werden.
Kurse anzeigenArbeitssicherheit
In unserem eLearning-System stehen Ihren Beschäftigten Online-Schulung zu dem Thema Arbeitssicherheit in den Sprachen Deutsch und Englisch zur Verfügung.
Kurse anzeigenCompliance
Für Ihre Beschäftigten stehen in unserem eLearning-System Online-Schulungen zum Thema Compliance in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.
Kurse anzeigenSupport
Für Ihre Beschäftigten stehen in unserem eLearning-System Online-Schulungen zu Support-Themen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.
Kurse anzeigenNoch Fragen?
Sie sind unsicher, welche Datenschutz-Schulung Sie und Ihre Mitarbeiter benötigen? Wir helfen Ihnen gerne!
Beratung AnfragenSie werden nicht glauben wie günstig wir sind
Geben Sie die Anzahl Ihrer Mitarbeiter ein und erfahren Sie, wie günstig Datenschutz Schulungen bei uns sind!
Zugriff auf 40 Schulungsmodule
Nutzbar für alle Beschäftigten
Beliebig häufige Nutzung
- Jetzt bestellen
Kostenübersicht
1 - 50 Mitarbeiter
490,- € * Grundgebühr
51 - 150 Mitarbeiter
490,- € * Grundgebühr
+ 1,35 € * pro Mitarbeiter / Jahr
151 - 1.000 Mitarbeiter
490,- € * Grundgebühr
+ 1,20 € * pro Mitarbeiter / Jahr
1.000+ Mitarbeiter
490,- € * Grundgebühr
+ 1,10 € * pro Mitarbeiter / Jahr
* Alle Kosten verstehen sich pro Jahr und zzgl. MwSt.
Effektive Mitarbeiterschulung
Unser praxiserprobtes Schulungssystem ermöglicht Ihnen die effektive Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Hier sind die Hauptvorteile unseres Systems:
- Einfache Schulungseinteilung: Dank eines intuitiven Farbcode-Systems können Sie Schulungen leicht kategorisieren und organisieren.
- Kompakte Schulungsmodule: Die einzelnen Schulungsmodule sind kurz und prägnant gestaltet, um eine hohe Teilnahme-Motivation sicherzustellen.
- Erhöhte Motivation: Die kurze Dauer der Schulungen sorgt dafür, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen motiviert bleiben und aktiv an den Schulungen teilnehmen.
Mit unserem Schulungssystem erreichen Sie eine effektive und nachhaltige Weiterbildung Ihrer Belegschaft, was zu einem erhöhten Bewusstsein und besseren Qualifikationen führt.
- Effektive Schulungen: Themenspezifische Mitarbeitersensibilisierung zu den Themen Datenschutz, Informationssicherheit und Arbeitssicherheit.
- Einfache Erinnerungsfunktion: Schicken Sie einfach per Mausklick Erinnerungen zu offenen Schulungen an Ihre Mitarbeiter, direkt aus dem System.
- Revisionssicherheit: Schulungsteilnahmen sind revisionssicher im System gespeichert. So können Sie jederzeit den Nachweis der Schulungsteilnahme Ihrer Mitarbeiter erbringen.

Alle Schulungen im Blick
Übersichtliches Reporting für HR- und Personalmanagement
Möchten Sie jederzeit wissen, welcher Mitarbeiter welche Schulung absolviert hat und welche Schulungen noch offen sind? Mit unserem umfassenden Reporting-Tool behalten Sie stets den Überblick über den Schulungsstand Ihrer Mitarbeiter.
- Transparenz und Kontrolle: Jederzeitiger Überblick über absolvierte und offene Schulungen Ihrer Mitarbeiter.
- Flexibilität in Excel: Nutzen Sie sämtliche Filter- und Bearbeitungsoptionen in Excel, um das Reporting individuell nach Ihren Bedürfnissen anzupassen.
- Einfache Bedienbarkeit: Mit nur einem Mausklick fertigen Sie einen Tagesaktuellen Report an
Unser Reporting-Tool bietet eine einfache und effiziente Lösung, um das Schulungsmanagement in Ihrem Unternehmen zu optimieren. So verpassen Ihre Mitarbeiter keine Schulung und Sie stellen sicher, dass Ihre Mitarbeiter stets die nötigen Qualifikationen besitzen.

Datenschutz Schulung vom Experten
Unsere digitalen Datenschutz Schulungen sind speziell darauf ausgerichtet, den individuellen Lernbedürfnissen Ihrer Mitarbeiter gerecht zu werden. Ein interaktives und benutzerfreundliches Design fördert die Beteiligung und das Engagement der Teilnehmer. Zudem sind Übungsfragen und Testmodule integriert, welche das erworbene Wissen überprüfen und festigen. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Mitarbeiter nicht nur die Inhalte durchgehen, sondern diese auch verstehen und anwenden können.
Es wird besonders Wert darauf gelegt, dass die Online-Schulungen praxisnah und anwendungsbezogen sind. Realistische Fallbeispiele und aktuelle Bezugspunkte erleichtern den Transfer des Gelernten in den Arbeitsalltag. Die Möglichkeit, auf die Schulungsmodule wiederholt zuzugreifen, gewährleistet zudem eine langfristige Auffrischung und Vertiefung der Inhalte. Bei Fragen oder Unklarheiten können sich die Mitarbeiter an unser kompetentes Support-Team wenden, das sie durch den Prozess begleitet.
Das eLearning-Format trägt zudem zu einem nachhaltigeren Lernprozess bei und erleichtert das kontinuierliche Training im Datenschutz. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen immer auf dem neuesten Stand bleibt.
Live-Demo Datenschutz Schulung
In nur 15 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Sie unsere Datenschutz Schulung für Ihre Mitarbeiter einsetzen können. Buchen Sie gleich jetzt Ihre persönliche Live-Demo.
Warum Datenschutz Schulungen mit IITR?
5 - 10 Minuten
Zeitaufwand pro Modul
Deutsch & Englisch
als verfügbare Sprache
Übersichtliche Dokumentation
der Teilnahmen
Rechtssicherheit
gemäß EU-DSGVO
Deutliche Kostenreduzierung
gegenüber Präsenzkursen
Vorteile von Datenschutz Schulungen
für Unternehmen
- Verstößen im Datenschutz durch eLearning vorbeugen
- Geringer Planungsaufwand und deutliche Kostenreduzierung
- Individuell anpassbare Online-DSGVO-Schulung einzelner Mitarbeiter
- Übersichtliche Dokumentation der Teilnahmen
- Schnelle & einfache Umsetzung
Vorteile von Datenschutz Schulungen
für Mitarbeiter
- Individuell bestimmbares und stressfreies Arbeitstempo
- Teilnahme an DSGVO-Online-Kursen - unabhängig von Ort und Zeitpunkt
- Kompakte Lerninhalte durch qualitativ hochwertige Datenschutz Online-Schulungen
- Erwerb eines persönlichen Zertifikats nach Abschluss des Datenschutztrainings
- Geringer Aufwand für Datenschutzbeauftragte
Der europäische Gesetzgeber sieht vor, dass Mitarbeiter in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit sensibilisiert werden. Denn nur wer weiß, welche Anforderungen und Rahmenbedingungen es gibt, kann sich entsprechend verhalten. – Da explizit nicht vorgegeben ist, wie eine solche Sensibilisierung zu erfolgen hat, sind auch Datenschutz Schulungen der Mitarbeiter möglich. Durch unsere kurzweiligen eLearning-Module stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Mitarbeiter punktgenau und zielgerichtet unterrichten, ohne dass diese die Zeit finden, sich anderweitig während einer solchen Schulung – aus welchen Gründen auch immer – zu beschäftigen. Damit gewährleisten Sie nicht nur, dass Beschäftigte um wichtige Themen wissen, sondern reduzieren auch Ihr unternehmerisches Risiko, denn Sie können nach außen jederzeit nachweisen, dass Sie auch in Bezug auf Ihr Personal Datenschutz-Themen adressieren.

So laufen die Datenschutz Schulungen ab
1. Registrierung: Lassen Sie oder Ihr Datenschutzbeauftragter sich einen kostenlosten Test-Account einrichten.
2. Einloggen: Nachdem wir Ihren Account erstellt haben, können Sie über die eLearning-Plattform einen persönlichen Link
zum passwortfreien Login anfordern.3. Schulungsmodule auswählen: Wählen Sie die gewünschten Kurse aus den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit sowie Arbeitssicherheit und tragen Sie die E-Mail-Adressen Ihrer Mitarbeiter ein.
4. Online lernen: Ein Link zu den Datenschutz-Schulungen wird Ihren Mitarbeitern per E-Mail zugeschickt. Diese können jetzt loslegen. Den Status können Sie jederzeit einsehen.

Unsere Schulungsmodule
Online-Schulungen
zum Datenschutz
- Basisschulung DSGVO
(DE | EN | ET | ES | IT | FR) - Einführung EU-Datenschutzgrundverordnung
(DE | EN | FR) - Basisschulung Schweizer Datenschutzgesetz
(DE | EN) - Verarbeitung personenbezogener Daten
(DE | EN) - E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz
(DE | EN)
- Videoüberwachung
(DE | EN) - Newsletter ohne Einwilligung
(DE | EN) - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
(DE | EN) - Umgang mit Bewerberdaten
(DE | EN) - Auftragsverarbeitung
(DE | EN) - Verpflichtung auf die Einhaltung des Datenschutzes
(DE | EN)
- Wahrnehmung der Betroffenenrechte
(DE | EN) - Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
(DE | EN) - Verhaltensregeln im Datenschutz
(DE | EN) - Reaktion bei Datenschutzverletzungen
(DE | EN) - Technische und organisatorische Maßnahmen
(DE | EN) - Funktion und Aufgaben eines Datenschutzkoordinators
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