Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska Datenschutzrecht
Dr. Sebastian Kraska
Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann
Externer Datenschutzbeauftragter
Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.
Mit dem Datenschutz-Kit (Datenschutz-Komplettpaket für kleine Unternehmen), dem Compliance-Kit 2.0 (Datenschutz-Management-System für Unternehmen aus dem Mittelstand) und einer eigenen eLearning-Plattform im Datenschutz bietet die IITR Datenschutz GmbH für jede Unternehmensgröße die passende Lösung, um die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung zu adressieren.
Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.
E-Mail: email@iitr.de
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Telefon: 089-18917360
Ralf Zlamal - Datenschutz - Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg
Ralf Zlamal - Datenschutz - Externer Datenschutzbeauftragter
Ralf Zlamal - Region Baden-Württemberg
Herr Ralf Zlamal ist Datenschutzbeauftragter, Informationssicherheitsbeauftragter und Auditor. Er ist technischer Betriebswirt und verfügt über mehrjährige Erfahrung in den Bereichen Management, Datenschutz und Informationssicherheit.
Herr Zlamal unterstützt Firmen in der Einführung und der Aufrechterhaltung des betrieblichen Datenschutzes, der Informationssicherheit und der Forderungen der VDA im Rahmen von TISAX bis hin zur Zertifizierung.
Standort: 73660 Urbach
Telefon: 089-18917360
Weitere Informationen zum Thema externer Datenschutzbeauftragter.
Wissenschaftlicher Beirat
Wissenschaftlicher Beirat des Instituts für IT-Recht
Das IITR wird zur Förderung wissenschaftlicher Angelegenheiten auf dem Gebiet des IT-Rechts von einem wissenschaftlichen Beirat unterstützt. Die Satzung des Beirats können Sie hier einsehen (PDF-Dokument).
Professor i.R. Dr. iur. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur. (Oxon.)
Herr Professor Dr. Gassner ist ehemaliger Datenschutzbeauftragter der Universität Augsburg, Inhaber einer Professur für Öffentliches Recht sowie Gründungsdirektor der Forschungsstelle für Medizinprodukterecht (FMPR) und Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) an der Universität Augsburg. Als ausgewiesener Experte in den Bereichen Datenschutz und Medizinrecht unterstützt Herr Professor Gassner die IITR Datenschutz GmbH insbesondere in Fragen des Datenschutzes im Gesundheitswesen.
Professor Dr. Michael Hassemer
Herr Professor Dr. Hassemer ist Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum an der Technischen Universität Kaiserslautern, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Seine wissenschaftliche Ausrichtung liegt an der Schnittstelle von Technik, Wirtschaft und Recht. Dementsprechend finden sich die Schwerpunkte in Forschung und Lehre in den Rechten des Geistigen Eigentums (Patent-, Muster-, Sorten-, Kennzeichen- und Urheberrecht), dem deutschen und europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht sowie der vertraglichen und außervertraglichen Haftung für fehlerbehaftete Produkte, Waren und Dienstleistungen.

Über uns
Die IITR Datenschutz GmbH ist spezialisiert auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes und unterstützt als Hersteller von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen jeglicher Größe bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen.
Über uns
Durch unsere internationale Tätigkeit und mithilfe von digitalen und zertifizierbaren Produkten sind wir einer der führenden Anbieter in diesem Bereich. Wir sind Mitglied der IAPP, der GDD und der DIN-Gesellschaft.
Womöglich sind Sie schon einmal mit dem Datenschutz in Berührung gekommen. Sei es, weil man sie verblüffte mit einer zumeist falschen Auskunft, Ihnen aus Datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben zu können. Vielleicht haben Sie auch nur darüber nachgedacht, wer alles etwas über Sie wissen will oder – trotz Datenschutz – wissen könnte.
Datenschutz ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln.
Dies drückt sich auch dadurch aus, dass keinerlei bildliche Vorstellungen für den Datenschutz-Begriff existieren. Die menschliche Vorstellung greift jedoch auf Bilder zurück. Man behilft sich damit, ein Vorhängeschloss zur bildlichen Assoziation zu verwenden.
Datenschutz wird also durch ein Vorhängeschloss repräsentiert.
Da trifft es sich, dass bereits der Begriff Datenschutz fragwürdig erscheint, denn es geht nicht um den Schutz von Daten, sondern um jene Angaben, die das individuelle Wesen einer Person beschreiben. Es geht um den Schutz von Angaben über eine Person, die in der Form von Daten vorliegen.
Für einen derartigen Schutz gibt es gute Gründe, die als informationelles Selbstbestimmungsrecht bereits 1983 im so genannten „Volkszählungsurteil“ durch das Bundesverfassungsgericht verkündet wurde:
Die zentrale Stelle der Entscheidung (unter C II 1 a) lautet:
„Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“
Weiter heißt es dort:
„Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten.“
Zurück zum Vorhängeschloss. Bereits diese bildhafte Repräsentation stellt eine negative Einstellung zum Datenschutz her, welche die Wirtschaft mit dem Datenschutz verbindet. Tatsächlich gemeint ist jedoch eher die Bürokratie, die mit dem Datenschutz einherkommt.
Wer wirbt, der sollte die Interessen der Umworbenen kennen, darunter vor allem jene, die für den Absatz der eigenen Produkte relevant sind. Mit den Mitteln der Datenverarbeitung lassen sich Umworbene ausforschen, was dann allerdings weit über die Erkundung von Konsum-Gepflogenheiten hinausreichen wird.
Spätestens hier sollte das Interesse der werbenden Wirtschaft einsetzen, sich fernzuhalten von Verdächtigungen dieser Art. Man will Werbung machen und muß dafür seine Kunden kennen. Dies gilt auch für Soziale Medien, sofern diese sich darauf beschränken, die Interessen ihrer Werbekunden zu bedienen.
Dabei gibt es Grenzen, die eigentlich keiner gesetzlichen Einschränkung bedürfen. Grenzen, die beachtet werden wollen, um sich nicht selber sowie letzten Endes die gesamte Gesellschaft zu schädigen.
Gesellschaft: das umfasst den Menschen, der seinen individuellen Freiraum benötigt, damit sich eine Gesellschaft entwickeln kann.
Mit der hier vorgelegten Darstellung wird auf den Menschen von Michelangelo zurückgegriffen, um diesen, dem Licht zugewandt, positiv ins Zentrum zu stellen. Ein bildhaft optimistischer Eindruck der
Vision Datenschutz.
Wir stehen für innovative Lösungen im Datenschutz!
Wir entwickeln und erstellen Datenschutz-Produkte die es Unternehmen und Organisationen ermöglicht, die gesetzlichen Anforderungen möglichst einfach, präzise und effizient zu erfüllen.
Weiterhin erbringen wir Datenschutz-Dienstleistungen im Rahmen einer Bestellung als externer Datenschutzberater.
Unternehmerisches Handeln.
Spezialisierung
Wir sind ausschließlich im Datenschutz tätig.
„Ein Durchschnittsmensch, der sich auf den wirkungsvollsten Punkt konzentriert, wird erfolgreicher als ein Genie, das sich verzettelt.“ (Zitat Wolfgang Mewes, Engpass-Konzentrierte Strategie)
Denken In Interessen, nicht in Positionen.
Wir suchen wo immer möglich den Ausgleich.
Harvard-Konzept: „Im Vordergrund steht der größtmögliche beiderseitige Nutzen, wobei über die sachliche Übereinkunft hinaus auch für alle beteiligten Verhandlungsseiten die Qualität der persönlichen Beziehungen gewahrt bleiben soll.“
Unser Leitsatz: Datenschutz. Recht. Einfach.
Denken und Handeln in sicheren Verfahren
Für den Datenschutz bevorzugen wir die Verwendung dokumentenbasierter Managementsysteme. In der breiten Anwendung ist dieser Ansatz nach unserer Erfahrung und Überzeugung einer Software-getriebenen, möglichst autonomen Verfahrensweise überlegen, nicht nur aufgrund seiner einfacheren Bedienung. Software übernimmt keine Verantwortung.
Der Datenschutz als Rechtsgebiet befindet sich in der Entwicklung. Darin sind Sanktionen vorgesehen auch wenn diese derzeit zumindest nicht flächendeckend durchgesetzt werden.Der Schutzgegenstand des Datenschutzrechts ist jedoch teils unklar, teils streitig. – wen oder was schützt Datenschutz eigentlich?
In unklaren Zeiten ist daher eine mehrgleisige Vorgehensweise bei dem Ertasten und Erarbeiten von Interpretationen und Strategien notwendig, um den Anforderungen einer sich beständig weiterentwickelnden Technologie, und damit die Erwartung unserer Kunden (und letztlich der Gesellschaft) unterstützen und bedienen zu können.
Über uns

Dr. Sebastian Kraska
Rechtsanwalt
Diplom-Kaufmann
Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.
Mit dem Datenschutz-Kit (Datenschutz-Komplettpaket für kleine Unternehmen), dem Compliance-Kit 2.0 (Datenschutz-Management-System für Unternehmen aus dem Mittelstand) und einer eigenen eLearning-Plattform im Datenschutz bietet die IITR Datenschutz GmbH für jede Unternehmensgröße die passende Lösung, um die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung zu adressieren.
Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.
Ihre Ansprechpartner

Sabine Schmitt-Hennig
Legal Consultant
Rechtsanwältin
Frau Rechtsanwältin Sabine Schmitt-Hennig ist zertifizierte Datenschutz-Auditorin und als selbständige externe Datenschutzbeauftragte tätig. Sie verfügt über eine langjährige Unternehmenserfahrung im ITK-Bereich mit Schwerpunkten u.a. wie Rechenzentren, Cloud, Telekommunikation, Daten-Transfer in und außerhalb der EU und war in internationaler Management-Verantwortung für den Bereich Datenschutz und Compliance tätig.

Michael Wehowsky
Head of Data Protection
Michael Wehowsky verfügt als Wirtschaftsjurist (LL.B.), Certified Information Privacy Professional (CIPP/E) und Certified Information Privacy Technologist (CIPT) sowie als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (udis, FernUni Hagen) über eine Kombination aus juristischem und technischem Fachwissen.
Er berät Unternehmen verschiedener Ausrichtung und Größe in deutscher, englischer und italienischer Sprache, mit besonderem Schwerpunkt auf Software- und Internet-Datenschutz. Darüber hinaus teilt er seine Erfahrungen als Speaker auf nationalen und internationalen Konferenzen.

Janick Walther
Key Account Manager - Vertrieb
Herr Walther ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (udis), zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter (udis) und verfügt über langjährige berufliche Erfahrung im Bereich Vertrieb. Als Diplom-Betriebswirt (FH) mit dem Schwerpunkt Organisation und Datenverarbeitung verantwortet Herr Walther bei der IITR Datenschutz GmbH Aufgaben in Vertrieb und Kundenbetreuung.

Marvin Stellmacher
Key Account Manager - Vertrieb
Herr Stellmacher ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (udis), zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter (udis) und verfügt über eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten. Mit seiner beruflichen Erfahrung im Vertrieb von Legal-Tech Software verantwortet Herr Stellmacher bei der IITR Datenschutz GmbH Aufgaben in Vertrieb und Kundenbetreuung.

Ralf Zlamal
Regionalpartner Baden-Württemberg
Datenschutzbeauftragter
Informationssicherheitsbeauftragter
Herr Ralf Zlamal ist Geschäftsführer der IITR Cert GmbH, Datenschutzbeauftragter, Informationssicherheitsbeauftragter und Auditor. Er ist technischer Betriebswirt und verfügt über mehrjährige Erfahrung in den Bereichen Management, Datenschutz und Informationssicherheit. Herr Zlamal unterstützt Firmen in der Einführung und der Aufrechterhaltung des betrieblichen Datenschutzes, der Informationssicherheit und der Forderungen der VDA im Rahmen von TISAX bis hin zur Zertifizierung.

Robert Aumiller
Regionalpartner Bayern
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Dipl. Ing. (FH)
Herr Dipl.-Ing. Robert Aumiller ist geschäftsführender Gesellschafter der R.AU-Computertechnik GmbH & Co.KG und betreut seit 10 Jahren mittelständische Unternehmen (insb. aus den Bereichen Maschinenbau, Produktion, Automotive, Chemie, Nahrungs- und Genussmittel sowie Dienstleistung) als externer Datenschutzbeauftragter bei datenschutzrechtlichen Fragen. Herr Aumiller verfügt über eine 30jährige berufliche Praxis im IT-Bereich (hierbei insbesondere zu Fragen der Ausfall- und Datensicherheit). Seit 1997 bildet Herr Aumiller als Mitglied des Prüfungsausschusses des Kammerbezirkes der IHK Regensburg AZUBIs in den Bereichen der IT aus.
Webcam Marienplatz München www.muenchen.de

Produkt-Übersicht
IITR Datenschutz GmbH: Spezialist für
Datenschutz-Produkte
Die IITR Datenschutz GmbH ist spezialisiert auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes und unterstützt als Hersteller von Datenschutz-Produkten Unternehmen verschiedener Größen und Branchen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen.
Unser Motto: Einfach. Präzise. Effizient.
Mit unseren unter dem Namen privASSIST zusammengefassten Produkten stellen wir verschiedene Werkzeuge zur Verfügung um datenschutzkonforme Prozesse in Unternehmen abbilden zu können. Diese unterstützen Sie die Aufgabe strukturell zu erfüllen, damit Sie stets nachweisen können.
Datenschutz-Kit
Kostengerechtes Datenschutz-Komplett-Paket für kleine Unternehmen: Wir stellen Ihnen ein webbasiertes Datenschutz-Management-System sowie einen Datenschutz-Ordner zur Verfügung um den Datenschutz innerbetrieblich selbst umzusetzen. Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragen, regelmäßige Webinare sowie der Zugang zu drei eLearning Modulen ist enthalten.
Compliance-Kit 2.0
Datenschutz-Management-System für mittlere und große Unternehmen: Das Compliance-Kit 2.0 beinhaltet in Form eines integriertes Datenschutz-Handbuchs orientiert an ISO27701 sämtliche für Ihre Organisation erforderlichen Muster-Unterlagen. Bearbeitete Dokumente werden automatisch archiviert und versioniert hochgeladen. Auch internationale Datenschutz-Gesetzgebungen können zentral verwaltet werden.
Externer Datenschutzbeauftragter
Qualifizierte rechtliche Betreuung gemäß den Vorgaben der EU-DSGVO. Widmen Sie sich ungestört Ihrem Tagesgeschäft, während wir als Ihr externer Datenschutzbeauftragter Ihr Datenschutz-Management-System aufsetzen und Sie bei der laufenden Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützen.
eLearning
Unsere eLearning-Plattform umfasst verschiedene Schulungsmodule zum Datenschutz und der Informationssicherheit, die laufend ergänzt und ständig aktuell gehalten werden. Die Module sind in Deutsch und Englisch verfügbar. Die Schulungsdurchführung wird revisionssicher archiviert und steht den Anwendern als Statistik zur Verfügung.
ISMS Kit
Wir bieten ein webbasiertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nach ISO/IEC 27001 und VDA-ISA (TISAX) mit systematischem Leitfaden zum Aufbau eines ISMS und allen notwendigen Dokumentationsvorlagen.
EU-Vertreter nach Artikel 27 EU-DSGVO
Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union müssen einen EU-Vertreter benennen, wenn sie keine lokale Gesellschaft in der EU haben und sich mit Ihrer Tätigkeit an den Markt der EU wenden. Der EU-Vertreter ist Bindeglied zwischen dem außereuropäischen Unternehmen und den europäischen Aufsichtsbehörden sowie Ansprechpartner für Betroffene.
Verhaltensregeln Kinderbetreuung
In unserem Datenschutz-Angebot für Kindergärten werden die Persönlichkeitsrechte der ganz Kleinen bewahrt. Unsere Zusammenstellung bietet Ihnen neben Vordrucken für Einwilligungen und einer schriftlichen Zusammenfassung auch Online-Schulungen für Ihre Mitarbeiter.
IITR Datenschutz-Patent
Durch die IITR Datenschutz GmbH entwickeltes und patentiertes Verfahren mit Hilfe dessen die Auswertung von personenbezogenen Daten und zugleich die Wahrung der Datenschutzrechte der betroffenen Personen möglich ist.
Hinweisgebersystem
Wir stellen Unternehmen ein Hinweisgebersystem zur Verfügung (einschließlich der Bestellung einer externen Ombudsperson).
CPS Certified Privacy Standard
Bei CPS (Certified Privacy Standard) handelt es sich um Prüf- und Zertifizierungsstandards, nach deren Maßgabe über PSE der Datenschutz abgefragt werden kann. Die Zertifizierungsstandards verfügen noch begleitend über ein Konformitätsbewertungsprogramm.

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