Zertifizierung
Unser Institut zertifiziert im Bereich Datenschutz Produkte, Personen und Unternehmen.
Produkte: wir zertifizieren Hardware- und Softwareprodukte, die in datenschutzsensiblen Bereichen eingesetzt werden sollen, hinsichtlich ihrer Datenschutzkonformität und dokumentieren diese Konformität durch die Vergabe eines entsprechenden Zertifikats.
Personen und Unternehmen: unser Institut vergibt für die verschiedenen Umsetzungsstufen des innerbetrieblichen Datenschutzes drei Zertifikats-Stufen an die Unternehmen sowie ein Zertifikat an interne Datenschutzbeauftragte. Den Zertifikate-Inhabern wird zudem eine Gif-Datei des Zertifikats zur Veröffentlichung auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt.
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Zertifikat #1: Durchführung einer Datenschutz-Status Analyse
Es wird bestätigt, dass eine Datenschutz-Status Analyse des Unternehmens durch das Institut für IT-Recht durchgeführt wurde. Das Unternehmen hat sich mit den Bestimmungen des Datenschutzrechts vertraut gemacht.
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Zertifikat #2: Durchführung einer Datenschutz-Status Analyse und Benennung eines internen Datenschutzbeauftragten
Es wird bestätigt, dass eine Datenschutz-Status Analyse des Unternehmens durch das Institut für IT-Recht durchgeführt wurde. Das Unternehmen hat sich mit den Bestimmungen des Datenschutzrechts vertraut gemacht.
Das Unternehmen hat einen internen Datenschutzbeauftragten ernannt, um die Umsetzung der Datenschutzbestimmungen in diesem Betrieb zu gewährleisten. Der Datenschutzbeauftragte nahm an der jährlichen Nachschulung gemäß § 4f BDSG teil.
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Zertifikat #3: Durchführung einer Datenschutz-Status Analyse und Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten
Es wird bestätigt, dass eine Datenschutz-Status Analyse des Unternehmens durch das Institut für IT-Recht durchgeführt wurde. Das Unternehmen hat sich mit den Bestimmungen des Datenschutzrechts vertraut gemacht.
Ein externer Datenschutzbeauftragter wurde damit beauftragt, die laufende Umsetzung der Datenschutzbestimmungen in diesem Betrieb zu gewährleisten.
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Zertifikat #4: Schulungsnachweis für den internen Datenschutzbeauftragten
Dem internen Datenschutzbeauftragten wird hiermit bestätigt, dass er sich mit den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes vertraut gemacht und gemäß § 4f BDSG an der Nachschulung zur Erhaltung der erforderlichen Fachkunde teilgenommen hat.
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Kontakt
Bei Interesse nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.
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