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  • Externe News: Google gibt künftig Antworten vor der Frage http://bit.ly/bTfNu0 #datenschutz

    about 10 hours ago

  • Externe News: Datenschutz: De Maizière will Internet-Nutzer besser schützen http://bit.ly/bXrezh #datenschutz

    about 13 hours ago

 

"Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis)."
§ 5 Satz 1 BDSG

 

Datenschutz - Externer Datenschutzbeauftragter


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Veröffentlichungen des Instituts für IT-Recht - Datenschutz
Donnerstag, den 11. März 2010 um 12:24 Uhr

 

Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Arbeitsverhältnis

Steht dem Arbeitgeber keine Erlaubnisnorm zum Umgang mit den Daten des Arbeitnehmers zur Verfügung, ist die Verarbeitung und Nutzung dessen personenbezogener Daten grundsätzlich nur zulässig, wenn der betroffene Arbeitnehmer zuvor in die Verarbeitung seiner Daten einwilligt. Gerade im Arbeitsverhältnis stellt die Einwilligung eine durchaus problematische Grundlage dar, weil es insbesondere fraglich sein kann, ob die Einwilligung des Beschäftigten gänzlich ohne „Zwang“ erfolgt ist. § 4a Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) verlangt nämlich, dass Einwilligungen auf „der freien Entscheidung des Betroffenen“ beruhen.

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Veröffentlichungen des Instituts für IT-Recht - Datenschutz
Donnerstag, den 04. März 2010 um 10:12 Uhr

 

Elektronische Gesundheitskarte und Datenschutz

Die elektronische Gesundheitskarte befindet sich derzeit in der Testphase. Sie soll gemäß § 291a SGB V die Krankenversicherungskarte ersetzen. Nach dem momentanen Stand soll die Gesundheitskarte bis Ende 2010 bundesweit eingesetzt werden können. Mit der elektronischen Gesundheitskarte könnten Ärzte zukünftig alle relevanten medizinischen Daten unmittelbar abrufen. Neben den Vorteilen für die Gesundheitsversorgung birgt diese Art der Datenerfassung und –speicherung aber auch Sicherheitsrisiken, nicht zuletzt im datenschutzrechtlichen Bereich.

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Veröffentlichungen des Instituts für IT-Recht - Datenschutz
Mittwoch, den 24. Februar 2010 um 21:12 Uhr

 

Dienstliche und private Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel und Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers

Erhalten Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber betriebliche Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, PC, Internet, E-Mail, Mobiltelefon etc.) stellt sich die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage die dabei entstehenden Daten vom Arbeitgeber überwacht werden können. Im Grundsatz ist hier zwischen privater und dienstlicher Nutzung zu unterscheiden. Konsequenz einer vom Arbeitgeber (stillschweigend) gestatteten Privatnutzung ist ein weitgehender Verlust von Kontrollmöglichkeiten über den Datenverkehr der betrieblichen Telekommunikation.

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Veröffentlichungen des Instituts für IT-Recht - Datenschutz
Mittwoch, den 17. Februar 2010 um 14:33 Uhr

 

Datenschutz in der Arztpraxis – welche Anforderungen sind an IT-Systeme aus datenschutzrechtlicher Sicht zu stellen?

Personenbezogene Daten über den Gesundheitszustand sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz so genannte „besondere Arten personenbezogener Daten“. Daher werden an die Verarbeitung dieser Daten besondere datenschutzrechtliche Anforderungen gestellt. Auswirkungen hat dies insbesondere auf die informationstechnische Verarbeitung und Sicherung dieser Daten in Arztpraxen (sowie im übrigen Gesundheitsbereich). Der Beitrag erläutert, warum sich die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in der Arztpraxis letztlich auch finanziell auszahlt.

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