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"Das (...) [Recht auf "informationelle Selbstbestimmung"] gewährleistet (...) die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen."
Urteil des BVerfG vom 15.12.1983


Die Europäische Ermittlungsanordnung

iitr-icon_65x65In Brüssel steht eine europaweit vollstreckbare Ermittlungsanordnung in Strafsachen zur Diskussion. Sie soll die Rechtshilfe bei Ermittlungsmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten vereinheitlichen und effizienter gestalten. Kritiker befürchten den Untergang von Grundrechtsgarantien und ein Absenken der strafprozessualen Mindeststandards in Europa. Die Initiative berührt nicht nur den Datenschutz, sie kommt zu einer Zeit, in welcher intensiv über die Reform des europäischen Datenschutzes diskutiert wird.

Weiterlesen: Datenschutz: Die Europäische Ermittlungsanordnung


Tagungs-Bericht vom 7. Europäischen Datenschutz-Tag in Berlin

iitr-icon_65x65Am 28. Januar 2013 fand anlässlich des 7. Europäischen Datenschutztages auf Einladung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die Veranstaltung „Eine Datenschutz-Grundverordnung für Europa – internationale Perspektiven“ in Berlin statt.

Weiterlesen: Tagungs-Bericht vom Europäischen Datenschutz-Tag in Berlin


Datenschutz-Informationspflichten bei Datenpannen nach § 42a BDSG („Data Breach Notifications“)

iitr-icon_65x65Stellen Unternehmen fest, dass als besonders schutzwürdig definierte Daten (z.B. Gesundheitsdaten, Konto- und Kreditkarteninformationen) unrechtmäßig an Dritte gelangt sein können (z.B. durch einen Hackerangriff oder beispielsweise den Diebstahl eines unverschlüsselten Laptops), müssen diese die Datenschutz-Aufsichtsbehörde und die Betroffenen informieren. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Datenschutz-Informationspflichten.

Weiterlesen: Datenschutz-Informationspflichten bei Datenpannen nach 42a BDSG


Datenschutz-Listenprivileg: Ende der Übergangsfrist

iitr-icon_65x65Seit dem 01.09.2012 gilt der im Jahr 2009 novellierte § 28 BDSG auch hinsichtlich der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken uneingeschränkt. Dies soll zum Anlass genommen werden, über die Neuerungen für die Werbewirtschaft zu berichten.

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