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Veröffentlichungen des Instituts für IT-Recht -
Datenschutz
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Freitag, den 09. Dezember 2011 um 16:15 Uhr |
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Datenschutz: Gesetzlicher Rahmen für Körperschaften des öffentlichen Rechts
Körperschaften des öffentlichen Rechts (wie zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern) sind solche Organisation, deren Rechtssubjektivität auf einem öffentlich-rechtlichen Hoheitsakt beruht. Auch diese Körperschaften verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten. Der nachfolgende Beitrag stellt in groben Zügen die für Körperschaften des öffentlichen Rechts geltenden Datenschutzbestimmungen dar.
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Veröffentlichungen des Instituts für IT-Recht -
Datenschutz
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Freitag, den 18. November 2011 um 08:52 Uhr |
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Datenschutz in der GEZ-Rundfunkfinanzierung
Ab dem 1. Januar 2013 gilt in Deutschland ein neues Modell der Rundfunkfinanzierung. Die bislang erhobene Rundfunkgebühr wird durch den so genannten Rundfunkbeitrag ersetzt. Die Umstellung betrifft ca. 40 Millionen Gebührenschuldner und damit eine der größten Datensammlungen in Deutschland, die von der Größenordnung mit den deutschen Sozialversicherungsträgern vergleichbar ist. Obwohl mit der Umstellung der Finanzierungsgrundlage auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer gestärkt werden soll, üben Datenschützer Kritik. Im Fokus der Kritik steht insbesondere der einmalige Abgleich der Daten der Gebührenschuldnersammlung mit den Daten aus den Einwohnermeldeämtern.
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Veröffentlichungen des Instituts für IT-Recht -
Datenschutz
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Mittwoch, den 09. November 2011 um 09:06 Uhr |
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Datenschutz: Einsatz von Leasing-Kopier-Geräten
Moderne Kopiergeräte nutzen Festplatten zur Zwischenspeicherung der kopierten Unterlagen. Die Daten auf diesen Festplatten werden (in der Regel) werkseitig nicht automatisch gelöscht. Das heißt: auf den Festplatten der Kopiergeräte befinden sich die eingescannten Dateien der mit dem Gerät kopierten Unterlagen. Lesen Sie im Folgenden einen 3-Punkte-Maßnahmenkatalog, den Unternehmen zur Sicherung ihrer Daten beachten sollten (zur englischen Fassung des Artikels).
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Veröffentlichungen des Instituts für IT-Recht -
Datenschutz
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Mittwoch, den 19. Oktober 2011 um 08:57 Uhr |
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Datenschutzrecht: Das Phänomen der Blindmeldung
Der Begriff „Blindmeldungen“ beschreibt organisatorische Vorkehrungen innerhalb einer verantwortlichen Stelle, die eine automatische Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte außerhalb von Vertragsabwicklungszwecken vorsehen. Diese häufig vor dem Hintergrund eines Kosten- und Effizienzdrucks veranlassten Verarbeitungen sind nach vielfach vertretener Ansicht rechtswidrig, selbst wenn bei nachträglich erfolgender Betrachtung ein Erlaubnistatbestand (z. B. § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BDSG) ursprünglich erfüllt gewesen wäre.
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