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Veröffentlichungen des Instituts für IT-Recht -
Datenschutz
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Mittwoch, den 01. September 2010 um 08:05 Uhr |
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Vertrauliche Mitteilungen von Beschäftigten an die Datenschutz-Aufsichtsbehörden
Das Verwaltungsgericht Bremen hat in einer Entscheidung vom 30. März 2010 (Az.: 2 K 548/09) den Schutz von Informanten gestärkt: wird in Unternehmen mit personenbezogenen Daten nachlässig umgegangen und wendet sich ein Beschäftigter vertraulich an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde, hat der Arbeitgeber nach Ansicht des Gerichts keinen Anspruch auf die Preisgabe der Identität des Informanten gegenüber der Aufsichtsbehörde. Der Beitrag erläutert, was diese Entscheidung für die Unternehmen bedeutet.
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Veröffentlichungen des Instituts für IT-Recht -
Datenschutz
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Dienstag, den 24. August 2010 um 07:52 Uhr |
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Beschäftigten-Datenschutz: Private Arbeitnehmer-E-Mails und die Reichweite des Fernmeldegeheimnisses
Gestattet der Arbeitgeber seinen Beschäftigten die betriebliche E-Mail Adresse auch zu privaten Zwecken zu nutzen ist fraglich, ob er sich dem Anwendungsbereich des Fernmeldegeheimnisses unterwirft und wie weit dieser reicht. In der Praxis stellen sich in der Folge erhebliche Probleme für den Arbeitgeber - der neue Entwurf zum Beschäftigtendatenschutzgesetz des Bundesinnenministeriums verspricht in einigen Punkten Abhilfe.
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Veröffentlichungen des Instituts für IT-Recht -
Datenschutz
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Dienstag, den 17. August 2010 um 08:05 Uhr |
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Datenschutz und Satellitenrecht: das deutsche Satellitendatensicherheitsgesetz
Seit dem 1.12.2007 ist die gewerbliche und somit nichtstaatliche Verbreitung hochwertiger Satelliten-Geodaten und die Zulassung und der Betrieb eines entsprechenden Systems erstmals gesetzlich geregelt. Auch der Datenschutz ist hiervon betroffen. Dieser Artikel soll Sie darüber informieren, was dieses Gesetz überhaupt regelt und welche Bedeutung dies in der Praxis hat.
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Veröffentlichungen des Instituts für IT-Recht -
Datenschutz
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Dienstag, den 10. August 2010 um 08:33 Uhr |
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Herausgabe der XING-Daten an den Arbeitgeber?
Geschäftskontakte werden heutzutage nicht mehr im klassischen Adressbuch sondern über Internetplattformen wie XING und LinkedIn verwaltet. Was passiert nun mit jenen Kontaktdaten, die über diese Internetplattformen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses gesammelt wurden, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet? Muss der Beschäftigte beispielsweise seine XING-Daten an den Arbeitgeber herausgeben? Was das deutsche Datenschutzrecht hierzu sagt, lesen Sie im folgenden Beitrag.
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