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- Erstellt am Montag, 04. Februar 2013 07:39
Tagungs-Bericht vom 7. Europäischen Datenschutz-Tag in Berlin
Am 28. Januar 2013 fand anlässlich des 7. Europäischen Datenschutztages auf Einladung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die Veranstaltung „Eine Datenschutz-Grundverordnung für Europa – internationale Perspektiven“ in Berlin statt.
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- Erstellt am Mittwoch, 19. Dezember 2012 09:46
Datenschutz-Informationspflichten bei Datenpannen nach § 42a BDSG („Data Breach Notifications“)
Stellen Unternehmen fest, dass als besonders schutzwürdig definierte Daten (z.B. Gesundheitsdaten, Konto- und Kreditkarteninformationen) unrechtmäßig an Dritte gelangt sein können (z.B. durch einen Hackerangriff oder beispielsweise den Diebstahl eines unverschlüsselten Laptops), müssen diese die Datenschutz-Aufsichtsbehörde und die Betroffenen informieren. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Datenschutz-Informationspflichten.
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- Erstellt am Freitag, 02. November 2012 14:10
Datenschutz-Listenprivileg: Ende der Übergangsfrist
Seit dem 01.09.2012 gilt der im Jahr 2009 novellierte § 28 BDSG auch hinsichtlich der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken uneingeschränkt. Dies soll zum Anlass genommen werden, über die Neuerungen für die Werbewirtschaft zu berichten.
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- Erstellt am Donnerstag, 04. Oktober 2012 09:19
Datenschutz: Bundesarbeitsgericht zur Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung
In seinem Urteil vom 21.6.2012 (Az.: 2 AZR 153/11) hatte jüngst das Bundesarbeitsgericht (BAG) zur Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachungsmaßnahmen Stellung genommen und entschieden, dass die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers erlaubt ist, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft sind, die verdeckte Videoüberwachung damit praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und sie insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. Das Urteil der Vorinstanz LAG Köln wurde aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an dieses zurückverwiesen.
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