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Kostengünstiger externer Datenschutzbeauftragter in Bayern
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten? Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeitern, die EDV-basiert mit personenbezogenen Daten (also insbesondere Mitarbeiter- und Kundendaten) arbeiten, benötigen gemäß § 4f BDSG einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten. (Die Verpflichtung kann sich im Einzelfall sogar bereits früher ergeben – bei Fragen hierzu treten Sie einfach mit uns in Kontakt.)
Warum muss man einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Informieren Sie sich hier, warum Sie überhaupt einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen.
Greifen Sie auf externen Rat zurück und sparen Sie Kosten: Wir stellen Ihrem Unternehmen in Bayern bei Bedarf einen kostengünstigen externen Datenschutzbeauftragten zur Seite. So sparen Sie unter anderem die Kosten für die Ausbildung und laufende Schulung Ihres internen Datenschutzbeauftragten.
Je nach Unternehmensgröße und Art der verarbeiteten Daten bieten wir unterschiedliche Angebotsprofile für den Datenschutz.
Bereits im Rahmen unserer so genannten Grundversorgung stehen Ihnen Rechtsanwälte als externe Datenschutzbeauftragte zur Verfügung. Somit ist in Problemfällen eine nahtlose Betreuung gewährleistet.
Ist das Thema Datenschutz für Ihr Unternehmen von besonderer Bedeutung und sind umfangreichere Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten erforderlich, erarbeiten wir mit Ihnen gerne ein detailliertes und auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot.
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie uns hier...
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