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"Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen."
§ 4a Absatz 1 Sätze 1 und 2 BDSG
Datenschutz - Externer Datenschutzbeauftragter
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Veröffentlichungen des Instituts für IT-Recht - Datenschutz
Mittwoch, den 09. Juni 2010 um 13:44 Uhr

 

Datenschutz und Arbeitnehmer: Referentenentwurf des Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz veröffentlicht (“Arbeitnehmerdatenschutz”)

Zum neuen geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetz konnte man bislang nur einen ersten internen Entwurf auf den Webseiten des IITR herunterladen. Der Datenschutz-Berater hat nun den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vom 28.5.2010 veröffentlicht.

Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska (externer Datenschutzbeauftragter).

 

Laden Sie hier den Referentenentwurf vom 28.5.2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes („Arbeitnehmerdatenschutzgesetz“) herunter:

 

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