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"Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis)."
§ 5 Satz 1 BDSG

 

Datenschutz - Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz-Codex

 

Was ist ein Verhaltenscodex?

Ein Verhaltenscodex ist eine wettbewerbsrechtlich bindende Vereinbarung. Weitere Informationen finden Sie hier...

 

Vertrauen schaffen: Datenschutz-Codex für Webseitenbetreiber

Gerade bei der elektronischen Datenverarbeitung im Internet gewinnt der Datenschutz für die Kunden von Webseitenbetreibern zunehmend an Bedeutung. Um einen gesetzeskonformen und transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten von Kunden zu gewährleisten, können sich Webseitenbetreiber freiwillig dem Datenschutz-Codex des IITR unterwerfen und mit dem Datenschutz-Signet nach außen einen transparenten und gesetzeskonformen Umgang mit Kundendaten dokumentieren.

 

Der Datenschutz-Codex ist unterteilt in

 

Teil 1: Transparenz im Datenschutz: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, in dem wichtige datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für Webseitenbetreiber wiederholt und exemplarisch dargestellt werden, und

 

Teil 2: Freiwillige Verpflichtung: transparenter Umgang mit personenbezogenen Daten, in dem sich Webseitenbetreiber über die unmittelbar geltenden gesetzlichen Vorgaben hinaus zu einem transparenten und vernünftigen Umgang mit Kundendaten verpflichten.

 

Damit dient der Datenschutz-Codex zugleich als Zusammenfassung datenschutzrechtlicher Themen, die für Webseitenbetreiber relevant sind. Das Signet des Datenschutz-Codex schafft bei Kunden von Webseitenbetreibern Vertrauen und erfüllt mit Teil 2 zudem die Voraussetzungen eines Verhaltenscodex nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UWG, um Webseitenbetreibern wie Kunden einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Einhaltung des Codex zu bieten.

 

Das Produkt umfasst insgesamt:

  • Codex
  • Signet
  • Handbuch
  • Codex-Mail

 


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Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ.

 

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