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  • Externe News: Apple, Google & Co: Mehr Datenschutz http://t.co/AJGwJvj2 #datenschutz

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  • Externe News: Streit um Datenschutz bei Internet Explorer http://t.co/WgC8aMO4 #datenschutz

    about 4 hours ago

 

"Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis)."
§ 5 Satz 1 BDSG

 

Datenschutz - Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz-Codex für Webseitenbetreiber

 

Webseiten:

Gültig bis:

Status:

 

www.attas.de

September 2011

gültig

 

iitr-datenschutz-signet_klein

 

Als vertrauensbildende Maßnahme zwischen dem Webseitenbetreiber und seinen Kunden hat sich der Betreiber oben bezeichneter Webseite freiwillig dem Datenschutz-Codex des Instituts für IT-Recht IITR der Kraska GmbH unterworfen.

 

Der Datenschutz-Codex besteht aus zwei Teilen:

 

Teil 1: Transparenz im Datenschutz: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

In diesem werden in den Punkten 1 bis 5 wichtige datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für Webseitenbetreiber offengelegt und exemplarisch dargestellt. Mehr...

 

Teil 2: Freiwillige Verpflichtung: transparenter Umgang mit personenbezogenen Daten

Zusätzlich hat sich der Webseitenbetreiber in den Punkten 6 bis 10 über die unmittelbar gesetzlichen Vorgaben hinaus zu einem transparenten und vernünftigen Umgang mit Kundendaten verpflichtet. Mehr...

 

Über das IITR

Das Institut für IT-Recht IITR der Kraska GmbH berät Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen. Zur Förderung wissenschaftlicher Angelegenheiten wird das Institut von einem wissenschaftlichen Beirat unterstützt. Auf www.iitr.de finden Sie wöchentlich neue Beiträge zu Fragen des Datenschutzrechts. Mehr...