Beispiel:Individuelle Informations-Seite - Datenschutz-Codex
Als vertrauensbildende Maßnahme zwischen dem Webseitenbetreiber und seinen Kunden hat sich der Webseitenbetreiber freiwillig dem Datenschutz-Codex des Instituts für IT-Recht IITR der IITR GmbH unterworfen.
Der Datenschutz-Codex besteht aus zwei Teilen:
Teil 1: Transparenz im Datenschutz: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben In diesem werden in den Punkten 1 bis 5 wichtige datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für Webseitenbetreiber offengelegt und exemplarisch dargestellt. Mehr...
Teil 2: Freiwillige Verpflichtung: transparenter Umgang mit personenbezogenen Daten Zusätzlich hat sich der Webseitenbetreiber in den Punkten 6 bis 10 über die unmittelbar gesetzlichen Vorgaben hinaus zu einem transparenten und vernünftigen Umgang mit Kundendaten verpflichtet. Mehr...
Abweichungen vom Datenschutz-Codex Hier wird eine individuelle Hinweisseite auf Ihrem Server verlinkt, sollten Sie übergangsweise eine Regelungen von Teil 2 des Datenschutz-Codex nicht befolgen können. Link zu Ihrer Webseite...
Über das IITR Das Institut für IT-Recht IITR der IITR GmbH berät Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen. Zur Förderung wissenschaftlicher Angelegenheiten wird das Institut von einem wissenschaftlichen Beirat unterstützt. Auf www.iitr.de finden Sie wöchentlich neue Beiträge zu Fragen des Datenschutzrechts. Mehr... |







